Tempo 30
Tempo 30 innerorts auf den Gemeindestrassen wird angeordnet
Der Gemeinderat hat am 4.11.2024 entschieden, Tempo 30 innerorts zu verfügen und sobald diese Anordnung rechtskräftig ist, die Tempo 30-Zone zu signalisieren.
Die amtliche Publikation erfolgt im Kantonalen Amtsblatt und im Fricktal Info am 13.11.2024.
Ausgenommen von Tempo 30 bleibt bis auf weiteres die gesamte Kapellenstrasse ab der Kreuzung Finstergässli/Wolftürli bis zur Kreuzung Zentrumstrasse. Dort gilt unverändert Tempo 50.
Ist die Kapellenstrasse im Abschnitt ab Kreuzung Bodenmattstrasse/Kohlackerstrasse bis zur Zentrumstrasse rechtsgültig ins Eigentum der Gemeinde übertragen, wird der Gemeinderat in einem 2. Schritt auch für diesen Strassenabschnitt Tempo 30 anordnen.
Weil das BVU keine Absichten hegt, die Höchstgeschwindigkeiten ausserorts (Tempo 80) und innerorts zu ändern, wird im Strassenabschnitt von der Kreuzung Finstergässli/Wolftürli bis vor die Kreuzung Bodenmattstrasse/Kohlacker Tempo 50 bestehen bleiben.