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Fragen und Antworten

Was bringt Tempo 30 in Wallbach?
Wieso ist flächendeckend der richtige Weg?

Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema "Tempo 30" zusammen.

Fehlt eine Frage? Bitte stellen Sie sie uns unter: tempo30@wallbach.ch

Wir aktualisieren den Fragen- und Antwortenkatalog laufend.

1. Wie hat sich das Thema Tempo 30 in Wallbach entwickelt?

Die Gemeinde Wallbach hat sich in der Vergangenheit 3 x mit Verkehrsfragen auseinandergesetzt:

  • 2004/2005: Eine Verkehrsanalyse mündete in Forderungen wie die Sensibilisierung von motorisierten Verkehrsteilnehmenden, Förderung der Verkehrserziehung in Schulen, polizeiliche Kontrollen, verbesserte Sicht an Strassen durch Heckenrückschnitte und bauliche Massnahmen wie Gehwege oder Signalisationen (Rechtsvortritt).
     
  • 2010-2012: Erarbeiten Kommunaler Gesamtplan Verkehr. Sorge bereitet das Bevölkerungswachstum und das gestiegene Verkehrsaufkommen. Themen waren schmale Strassen ohne Fussgängerschutz, Probleme beim Kreuzen grosser Fahrzeuge, zu hohe Geschwindigkeit im Baustellenverkehr, unübersichtliche Strassen, gefährliche Volg-Kreuzung und ein unzureichendes ÖV-Angebot (Wallbach Nord). Die Einführung von Tempo 30 in Quartieren wird vorgeschlagen.
     
  • 2012-2014: Ein Versuchsbetrieb im Gebiet Bodenmatt-Hohle Gasse-Finstergässli zu Tempo 30 wurde durchgeführt. Von den ausgegebenen Fragebögen wurden 274 gültige zurückgesendet. 63% der Gesamtantwortenden und 73% der im Versuchsgebiet Wohnhaften sprachen sich für Tempo 30 aus. Eine 2/3-Mehrheit unterstützte den Probebetrieb und das Beibehalten von Tempo 30 in ihrem Gebiet. 

 

2. Welches sind die Hauptargumente dafür?

Die Bevölkerung wünscht sich mehr Sicherheit und weniger Lärm.
Mit Tempo 30 reduziert sich der Strassenlärm.

Der Anhalteweg fällt mit Tempo 30 um die Hälfte kürzer aus. Dadurch vermindert sich das Risiko, dass es überhaupt zum Zusammenstoss mit zu Fuss gehenden kommt.

 

3. Macht Tempo 30 die Strassen wirklich sicherer?

Jedes zweite Unfallopfer, das heute auf Schweizer Strassen stirbt, könnte gerettet werden, und jeder zweite schwere Unfall liesse sich vermeiden: Am meisten profitieren von Tempo 30 die Fussgängerinnen und Fussgänger, Velo- und Motorradfahrende, Seniorinnen und Senioren sowie die Kinder auf ihren Schulwegen oder in der Freizeit. Besonders gross ist das Potenzial zur Verringerung der Opferzahlen auf verkehrsorientierten Strassen.

Gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) werden in der Schweiz auf Tempo-50-Strecken jährlich rund 1900 Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer schwer verletzt. Deren 80 kommen ums Leben. Die meisten dieser Opfer waren zu Fuss, mit dem Töff oder dem Velo unterwegs. Nach Berechnungen der BFU liesse sich die Zahl der über 1900 Unfallopfer durch eine konsequentere Einführung von Tempo 30 mindestens halbieren. «Noch grösser als auf siedlungsorientierten Strassen ist das Rettungspotenzial auf verkehrsorientierten Strassen.»

Quelle: Stellungnahme der BFU zum Revisionspaket Strassenverkehrsrecht 2020
Mehr Sicherheit für Fussgänger: Mit Tempo 30 verbessert sich die gegenseitige Kommunikation, das Queren der Strasse fällt leichter, die Wartezeiten nehmen ab.
Mehr Sicherheit für Velofahrerinnen und Velofahrer: Sie fühlen sich dank geringerer Tempodifferenzen bedeutend sicherer. Ihr Unfallrisiko vermindert sich um mehr als das Doppelte. 

(https://www.verkehrsclub.ch/ratgeber/strassen-fuer-alle/tempo-30/gruende-fuer-tempo-30)

 

4. Wie hoch ist der Zeitverlust?

Der befürchtete Zeitverlust fällt in der Realität deutlich geringer aus als vermutet. Er liegt bei rund zwei Sekunden pro 100 Meter. Hochgerechnet auf eine drei Kilometer lange Autofahrt innerorts macht das eine Minute aus – so lange kann auch einmaliges Halten an einem Rotlicht dauern.
Quelle: Schweizerische Vereinigung der Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten SVI: Optimale Geschwindigkeiten in Siedlungsgebieten. Tagungsband. 2015


Mit Tempo 30 würde die ununterbrochene Fahrt vom Dorfeingang bei der Kita bis zum Salmenweg bei Tempo 30 40 Sekunden länger dauern.

 

5. Welche Faktoren haben zum Anstieg des motorisierten Verkehrs in Wallbach in den letzten 10 Jahren beigetragen?

Der motorisierte Verkehr hat mit dem Bevölkerungswachstum auf annähernd 2100 Einwohner in den letzten 10 Jahren erneut zugenommen.

PW, Nutzfahrzeuge, Motorräder:
2014: 1558
2022: 1709      + 10 %

 

6. Warum ist die Trennung von Verkehrsteilnehmern auf Wallbach's Strassen nicht konsequent möglich?

Die Qualität der Fussverkehrsinfrastrukturen ist unterschiedlich. Auf der Kapellen-
und teilweise auch der Rheinstrasse sind meist einseitig geführte Trottoirs oder getrennt geführte Fussweg vorhanden, wobei die Strassenseite variiert. So sind – je nach Wegbeziehung – mehrmalige Fahrbahnquerungen notwendig.

Im Bereich der sanierten Rheinstrasse ist nun auch ein optisch getrennt, aber befahrbarer Gehweg vorhanden. Auf diversen anderen Strassenzügen
sind  «Aargauer Trottoirs» vorzufinden.

In den Quartieren hingegen sind weitgehende keine Fussverkehrsinfrastrukturen vorhanden. Der Fussverkehr wird im Mischverkehr geführt weil die Quartierstrassen zu schmal sind um eine konsequente Trennung der Verkehrsteilnehmer (Strasse für den motorisierten Individualverkehr, Gehwege und allenfalls Radstreifen) zu erstellen.

 

7. Welchen finanziellen Vorteil bietet die flächendeckende Einführung von Tempo 30 gegenüber anderen Massnahmen?

Temporeduktionen erhöhen die Sicherheit ohne teure Ausbaumassnahmen. Flächendeckend Tempo 30 kann einfach und pragmatisch umgesetzt werden. Die 50-er Tafeln an den Dorfeingängen werden durch Tempo 30-Tafeln ersetzt. Vereinzelt wird zusätzlich der
Rechtsvortritt mit Bodenmarkierungen sichtbar gemacht.

Die Einführung von Tempo 30 macht den Ausbau von Quartierstrassen mit Gehwegen unnötig. Dieser wäre mit grossem finanziellem Aufwand verbunden.


8.  Wie wirkt sich Tempo 30 auf die Wohnqualität in Wallbach aus und welche Vorteile ergeben sich für die Anwohner?

Temporeduktionen erhöhen nicht nur die Verkehrssicherheit, sie steigern auch die Wohnqualität durch weniger Lärmimmissionen für die Anwohner.


9. Wie genau wird der Lärm reduziert durch Tempo 30?

Wenn Tempo 30 statt Tempo 50 gilt, werden die Lärmemissionen um rund drei Dezibel reduziert. Dies entspricht einer Halbierung des Verkehrs, schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die Lärmreduktion hat zwei Gründe: Einerseits mit dem niedrigeren Tempo, andererseits fahren die Autofahrerinnen und Autofahrer konstanter, es gibt weniger Brems- oder Beschleunigungsmanöver.
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/laerm/fachinformationen/massnahmen-gegen-laerm/massnahmen-gegen-strassenlaerm/geschwindigkeitsreduktion.html

 

10. Was sind die Bedenken bei der quartierweisen Einführung von Tempo 30?

Die quartierweise Einführung macht bei den kleinräumigen Verhältnissen keinen Sinn. Ein Strassenzug Tempo 30 und dann ein Strassenzug wieder Tempo 50 ist verwirrend und verunsichert, welches Tempolimit gerade gilt. 

Zudem muss jede Tempoveränderung signalisiert werden. Dies führt zu unnötigen Mehrkosten für die Signalisation.

Einmal an den Dorfeingängen signalisiert gilt überall Tempo 30.


11. Warum wird die Einführung von Tempo 30 auch auf der Kapellenstrasse als sinnvoll erachtet?

Sie ist wegen dem LKW-Verkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls sinnvoll. Die Kreuzungen Wolftürli-Finstergässli und Bodenmattstrasse-Kohlackerstrasse könnten sowohl für Fussgänger wie auch für den motorisierten Verkehr entschärft werden.

Die Strassenlärmbelastung entlang der Kapellenstrasse erreicht die kritischen Grenzwerte der Empfindlichkeitsstufen II (Wohnzonen) und III (Wohn- und Gewerbezonen).
 

12. Was sind die Hauptvorteile von Tempo 30-Zonen im Vergleich zu höheren Geschwindigkeitslimits?

Sie reduzieren das Risiko von Verkehrsunfällen, senken die Schwere von Unfällen, reduzieren Lärm und Luftverschmutzung und fördern eine angenehmere Lebensumgebung.

 

13. Welche Studien oder Untersuchungen belegen die positiven Auswirkungen von Tempo 30-Zonen auf die Verkehrssicherheit?

 

14. Wie werden Anwohner in den Entscheidungsprozess zur Einführung von Tempo 30-Zonen einbezogen?

Wir binden die Bevölkerung aktiv mit ein. Mit einem Austausch an unterschiedlichen Standorten in Wallbach (Stelli, Volg, Theater, Weihnachtsmarkt) und einer anschliessenden schriftlichen Bevölkerungsumfrage.

 

15. Welche Kosten sind mit der Implementierung von Tempo 30-Zonen verbunden und wie werden diese finanziert?

Die Kosten umfassen die Signalisierung, Strassenmarkierungen, Öffentlichkeitsarbeit und Überwachungstechnologie.

 

16. Welche Kritik gibt es an der Einführung von Tempo 30-Zonen?

Einige Kritiker argumentieren, dass sie den Verkehrsfluss behindern könnte oder dass es schwierig sein könnte, die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen. Einige Autofahrerinnen und Autofahrer könnten sie auch als unnötige, behördliche Einschränkung empfinden.

 

17. Wie werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Tempo 30-Zonen überwacht und durchgesetzt?

Mit der bereits bekannten Geschwindigkeitsanzeige an Strassenlampen werden die Autofahrerinnen und Autofahrer auf die gefahrene Geschwindigkeit hingewiesen. Mit Polizeikontrollen und Bussen werden Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. 

 

18. Welche Rolle spielen Umweltaspekte wie Lärm- und Abgasreduktion bei der Entscheidung für Tempo 30-Zonen?

Reduzierte Geschwindigkeiten können zu weniger Lärm und Emissionen führen, was die Umweltbelastung verringert und die Wohnqualität verbessert.

 

19. Wie werden Ausnahmeregelungen, z.B. für Rettungsfahrzeuge oder Busse, in Tempo 30-Zonen gehandhabt?

Normalerweise gelten für Rettungsfahrzeuge und Busse besondere Regelungen, die ihnen erlauben, in Notfällen schneller zu fahren.

 

20. Welche Alternativen zu Tempo 30-Zonen wurden in Betracht gezogen und warum wurden sie verworfen oder nicht angenommen?

Wir haben Verkehrsberuhigungsmassnahmen, wie den Ausbau von Trottoirs geprüft und verworfen. Wallbach eignet sich dazu nicht, da die Strassen zu eng sind. Ausserdem sind solche Massnahmen sehr teuer. Eine Tempo 30-Zone für die Gemeinde ist die einfachste und günstigste Variante. Die positiven Effekte sind erwiesen.

 

21. Sind in der Zone ÖV-Haltestellen betroffen und müssten die Haltestellen eventuell neu konzipiert werden, damit der Verkehrsfluss nicht unnötig behindert wird?

Nein.

 

22. Muss die Anpassung auch gesetzlich geregelt werden? Käme dies dann an die Urne?

Nein, die Kompetenz, Tempo 30 einzuführen, liegt sowohl bei der Signalisationsverfügung wie auch mit den Kosten beim Gemeinderat. Es benötigt keine gesetzliche Anpassung und keine Abstimmung – auch keine Gemeindeversammlung.

 

23. Ist die vorgesehene Anpassung eine Lösung auf lange Sicht und damit endgültig geregelt?

Ja

 

24. Angenommen, das Verkehrsaufkommen sinkt – würde die Zone auch wieder aufgehoben werden können? Was wäre dazu notwendig?

Wir gehen nicht davon aus, dass das Verkehrsaufkommen sinkt – das Gegenteil dürfte der Fall sein. Umso mehr sind wir von der Tempo 30-Zone überzeugt.

 

25. Haben sich auch E-Bikes und E-Trottis an Tempo 30 zu halten?

Selbstverständlich. Sie sind ebenfalls Verkehrsteilnehmende und müssen sich an die Tempovorschriften halten.

 

26. Der Bundesrat hat bürokratische Hürden abgeschafft und die Einführung von Tempo 30-Zonen per Anfang 2023 vereinfacht. Ist das der Grund, weshalb der Gemeinderat das Thema jetzt erneut anpackt?

Das ist sicher der Auslöser für das aktuelle gemeinderätliche Vorgehen. Das Thema haben wir aber wieder aufgenommen, weil bei erneut Anfragen zur Tempo 30-Einführung aus der Bevölkerung eingegangen sind.

 

27. Wird der Gemeinderat ein NEIN bei der Bevölkerungsumfrage denn akzeptieren?

Ja. Wir akzeptieren das Resultat. Der Entscheid wird am 15. Januar 2024 an einem Info-Abend öffentlich kommuniziert. Bei einem Ja wird die Umsetzung eingeleitet. Bei einem Nein hat sich das Thema für den Gemeinderat erledigt.

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