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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Wallbach ist:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Tel. 061 836 83 36

Preis

gratis
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