Feuer- und Feuerwerkverbot
Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr hat der Gemeinderat für das gesamte Gemeindegebiet bis auf Widerruf ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt.
Die Verbote gelten ab sofort. Die amtliche Verfügung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Das Verbot dient dem Schutz der Bevölkerung, der Natur sowie von Gebäuden und Infrastrukturen.
Das Verbot umfasst insbesondere:
- das Entfachen von offenem Feuer im Freien;
- das Benutzen von Feuerstellen, Grillstellen, Feuerschalen und ähnlichen Feuerquellen;
- das Verwenden von Kohlegrills und vergleichbaren Grillgeräten. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, die mit erhöhter Vorsicht zu betreiben sind;
- das Abbrennen sämtlicher Arten von Feuerwerk, einschliesslich Klein- und Grossfeuerwerk sowie pyrotechnischer Gegenstände wie Himmelslaternen, Vulkane und ähnliche Artikel. Ebenfalls untersagt sind Höhenfeuer und 1.-August-Feuer;
- den unsachgemässen Umgang mit Raucherwaren sowie das Wegwerfen von brennenden Zigaretten, Streichhölzern oder anderen Zündquellen.
Wir bitten die Bevölkerung, auch ausserhalb des Verbots äusserste Vorsicht walten zu lassen und jegliches Verhalten zu vermeiden, das zu einem Brand führen könnte.
Die Einhaltung des Feuer- und Feuerwerksverbots trägt wesentlich dazu bei, Brände zu verhindern und Menschen, Tiere sowie Sachwerte zu schützen.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.
Gemeinderat Wallbach
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| kommunale Verfügung Feuerverbot und Feuerwerksverbot (PDF, 31 kB) | Download | 0 | kommunale Verfügung Feuerverbot und Feuerwerksverbot |
| Merkblatt Feuer- und Feuerwerkverbot (PDF, 447 kB) | Download | 1 | Merkblatt Feuer- und Feuerwerkverbot |