Gemeinderatswahl 2026/29
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang zur Wahl des Gemeinderats (fünf Mitglieder) auf den 15. Juni 2025 festgelegt. Gemäss Gemeindeordnung werden Gemeindeammann und Vizeammann aus der Mitte der gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in separaten Urnengängen gewählt. Um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einhalten zu können ist der 1. Wahlgang deshalb vergleichsweise früh angesetzt.
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und der Gemeindekanzlei bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, demnach bis spätestens am Freitag, 2. Mai, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahme-erklärung beizulegen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage wallbach.ch/Aktuelles heruntergeladen werden.
Wer sich bis am 2. Mai 2025 anmeldet, wird als Kandidat/Kandidatin auf einem amtlichen Informationsblatt aufgeführt, das den Wahlunterlagen beigelegt wird.
Es wird aber auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person gültige Stimmen erhalten kann, auch wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Mit der Einreichung des Wahlvorschlags ist gleichzeitig die unwiderrufliche Annahme der allfälligen Wahl verbunden.
Wer keinen Wahlvorschlag einreicht, aber im 1. Wahlgang gewählt wird, hat der Behörde innert 3 Tagen nach dem ersten Wahlgang zu erklären, ob die Wahl angenommen wird. Mit der Annahme der Wahl ist der Wahlfähigkeitsausweis einzureichen.
Gemeindekanzlei
Zugehörige Objekte
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Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat (PDF, 62.78 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular 1. Wahlgang Gemeinderat |