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Verkehrsbeschränkung

13. November 2024

Der Gemeinderat verfügt gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 und auf die Verordnung über die Strassensignalisation vom 5.9.1979 folgende Verkehrsanordnung:

«Auf allen Gemeinde- und Privatstrassen innerorts, sowie Rifugioweg und Kägishölzliweg: Zonensignal «Tempo-30-Zone» (Signal 2.59.1).» Ausgenommen ist die Kantonsstrasse K492 (Kapellenstrasse).

Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung können innert 30 Tagen seit Publikation im Kantonalen Amtsblatt (13.11.2024) beim Gemeinderat Wallbach, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich eingereicht werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

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