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Einwohnergemeindeversammlung

23. Oktober 2024

Die Einwohnergemeindeversammlung wird am Montag, 25. November 2024, im Gemeindesaal durchgeführt. Der Gemeinderat hat folgende Geschäfte traktandiert:

1. Genehmigung des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 24.06.2024
2. Genehmigung von folgenden Kreditabrechnungen:
 -Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED
-Ersatz und Erweiterung der Abwasserleitung Rebackerweg/alter Forstweg
-Wasserleitungserweiterung alter Forstweg
3. Kreditbegehren im Betrag von CHF 1’200’000.- für die Sanierung der Rheinstrasse, Etappe Flienenweg bis Stelli
4. Kreditbegehren im Betrag von CHF 400’000.- für den Ersatz und die Erweiterung der Wasserleitung ab Flösserweg bis Stelli
5. Beschluss über die Auflösung des Gemeindeverbands Wasserwerk Mumpf-Wallbach und Genehmigung des Gemeindevertrags Wasserwerk Mumpf-Wallbach;
6. Kreditbegehren für die Sanierung des Grundwasserpumpwerks Chisholz im Betrag von CHF 915’000.- (brutto) mit einem Nettokreditanteil der Gemeinde Wallbach von CHF 594'750
7. Kreditbegehren für den Bau der Notwasserleitung «Tschoppert bis Wolftürli» im Betrag von CHF 719’000.- (brutto) mit einem Nettokreditanteil der Gemeinde Wallbach von CHF 467'350
8. Kreditbegehren im Betrag von CHF 210’000.- für die Ersatzbeschaffung des Gemeindewerkfahrzeugs
9. Genehmigung des Budgets 2025 mit einer Steuerfusserhöhung von 95 % auf 100 %     
10. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts von Wallbach AG an Frau Bertschi Gabriele
11. Verschiedenes

Zur beantragten Steuerfusserhöhung nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung: Nachdem bereits für das Budget 2024 ein Aufwandüberschuss von rund CHF 400'000 budgetiert war, ist auch im 2025 ein Aufwandüberschuss absehbar. Es sind nicht nur einzelne Ausgaben oder zuviele Begehrlichkeiten die dazu führen, es sind die gebundenen Ausgaben, die anhaltend nach oben steigen. 

Gebundene Ausgaben sind Beiträge an Dritte, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann. Zum Beispiel die Defizitbeiträge an Heime, Sonderschulen, Beiträge an regionale Verbände, Spitex, der Finanzausgleichsbeitrag, Sozialausgaben, höhere Schulgelder infolge Zunahme der Schülerzahlen usw.

Es ist aber auch die Teuerung, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. So führen die teuerungsbedingten Preisanpassungen zu einem höheren betrieblichen Aufwand.

Auch auf der Einnahmenseite – insbesondere den Steuererträgen – sind strukturell bedingt Veränderungen bei der Steuerkraftentwicklung festzustellen. Infolge der zunehmenden Pensionierungen findet ein Wechsel von Einkommensteuern zu Vermögenssteuern statt. Der Wegfall von steuerpflichtigen Einkommen wird sich mit einmaligen Jahressteuern und Vermögenssteuern nicht kompensieren lassen. Es steht praktisch kein Bauland mehr zur Verfügung, sodass der Zuzug von neuen Steuerpflichtigen nicht mehr in dem Masse wie in den letzten 20 – 30 Jahren anhält.

Bund und Kanton planen zudem weitere Unternehmenssteuerreformen, sodass tendenziell auch die Aktiensteuererträge rückläufig sein werden.

Dieser strukturellen Entwicklung will der Gemeinderat mit einer Steuerfusserhöhung entgegenwirken. Mit der Erhöhung des Steuerfusses von 95 % auf 100 % wird die Steuerfussreduktion von 5 % ab dem Jahr 2022 wieder aufgehoben.

Die Einladung mit dem Traktandenbericht wird den Stimmberechtigten bis am 8.11.2024 zugestellt.

Gemeinderat

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