Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Wallbach ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirksgericht Rheinfelden
Hermann Keller-Strasse 6
4310 Rheinfelden
Tel. 061 836 83 36