Rückschnitt von Hecken
Die Grundeigentümer werden gebeten, bis spätestens anfangs August entlang von öffentlichen Strassen, Trottoirs und Fusswegen ihre Hecken und Sträucher auf das gesetzlich vorgeschriebene Mass zurückzuschneiden. Seitlich hat der Rückschnitt mind. 10 cm hinter die Grundstück- bzw. Fahrbahngrenze zu erfolgen. Bitte schneiden Sie auch die Fahrbahn überragende Bäume an den Quartierstrassen zurück, damit die Entsorgungsfahrzeuge ohne Beschädigung der Fahrzeuge durchfahren können (frei bis 4.50 m Höhe). Benützen Sie zur Entsorgung von kleineren Mengen des anfallenden Grünmaterials die Grüngut-Sammelmulden beim Entsorgungsplatz Stelli.
Bauverwaltung