2. Wahlgang Gemeinderat 2026/29
Im 1. Wahlgang der Gemeinderatswahlen 2026/29 konnten nicht alle 5 Sitze besetzt werden. Für 1 Sitz ist ein
2. Wahlgang durchzuführen.
Kandidatinnen und Kandidaten für den 2. Wahlgang müssen innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde angemeldet werden. Die Anmeldung muss bis am
Mittwoch, 25. Juni, 12.00 Uhr, auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden oder eingetroffen sein. Das Anmeldeformular ist auf der Gemeindekanzlei erhältlich oder kann nachstehend heruntergeladen werden.
Wählbar im 2. Wahlgang sind in Wallbach wohnhafte Stimmberechtigte, auch wenn im 1. Wahlgang keine Kandidatur erfolgte. Werden nicht mehr wählbare Kandidierende vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Sind mehr Kandidierende angemeldet als Sitze zur Verfügung stehen wird der 2. Wahlgang am 10. August 2025 an der Urne durchgeführt.
Wahlbüro/Gemeindekanzlei