Ortsplanung / Mitwirkung REL
Die heutige Bauordnung und der Bauzonenplan der Gemeinde Wallbach wurden 1998 von der Gemeindeversammlung genehmigt. Damit ist der Planungshorizont überschritten. Eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist erforderlich. Der Gemeinderat hat mit der Bau- und Planungskommission und unter Beizug der Metron Raumplanung AG das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) erarbeitet.
Das REL befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsräume einer Gemeinde. Es hat zum Ziel, die verschiedenen Entwicklungen und Bedürfnisse der Gemeinde und der Bevölkerung in einen Zusammenhang zu stellen: die Entwicklung von Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur in der Siedlung und in der Landschaft; die verkehrlichen Bedürfnisse der Gemeinde und der Bevölkerung; den Schutz der Umwelt und der Lebensräume.
Das REL zeigt auf, wie sich Wallbach über die nächsten 25 Jahre räumlich entwickeln soll. Damit bildet das REL die Ausgangslage für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Die Bevölkerung von Wallbach sowie alle Liegenschafts- und Grundstückbesitzenden können zum REL innerhalb der Auflagefrist Stellung nehmen. Die öffentliche Mitwirkung erfolgt vom 12. Juni bis am 31. August 2025. Die Dokumente können nachstehend heruntergeladen werden. In Papierform liegen die Dokumente auf der Gemeindekanzlei auf. Die Präsentationen des Info-Abends vom 12.6.2025 werden in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt.
Die schriftlichen Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Alle Mitwirkenden sind eingeladen, ihre Eingabe bis am 31. August 2025 über die Mail-Adresse: gemeinderat@wallbach.ch einzureichen. Wenn dies nicht per mail möglich ist, sind Stellungnahmen ebenfalls bis zum genannten Datum an folgende Adresse zu senden:
Gemeinderat Wallbach, Mitwirkung REL, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach.
Auskünfte/Fragen zum Verfahren sind ebenfalls über die Mail-Adresse: gemeinderat@wallbach.ch einzuholen.
Der Gemeinderat dankt für Ihr Interesse und Ihre Mitwirkung.