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Beschlüsse Einwohner-Gemeindeversammlung

26. November 2024
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 25.11.2024 (234 Teilnehmer von 1379 Stimmberechtigten) hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 24.06.2024

2.Genehmigung von folgenden Kreditabrechnungen:
2.1 Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED;
2.2 Kreditabrechnung Abwasserleitung Rebackerweg/alter Forstweg
2.3 Kreditabrechnung Wasserleitungserweiterung alter Forstweg.

3. Genehmigung des Budgets 2025 mit einem Steuerfuss von 95 % (mit 157 Ja-Stimmen. In der vorgängigen Abstimmung entfielen auf einen Steuerfuss von 95 % 116 Ja-Stimmen, auf einen Steuerfuss von 100 % entfielen 105 Ja-Stimmen)

4. Kreditgenehmigung im Betrag von CHF 1’200’000.- für die Sanierung der Rheinstrasse, Etappe Flienenweg bis Stelli.

5. Kreditgenehmigung im Betrag von CHF 400’000.- für den Ersatz und die Erweiterung der Wasserleitung ab Flösserweg bis Stelli.

(Rückweisungsanträge für die Traktanden 4 und 5 wurden abgelehnt)

6. Zustimmung zur Auflösung des Gemeindeverbands Wasserwerk Mumpf-Wallbach und Genehmigung des Gemeindevertrags Wasserwerk Mumpf-Wallbach.

7. Kreditgenehmigung im Betrag von CHF 660’000.- (brutto, ohne Notstromaggregat) für die Sanierung des Grundwasserpumpwerks Chisholz (Kostenanteil Wallbach: CHF 429'000).

8. Kreditgenehmigung im Betrag von CHF 719’000.- (brutto) für den Bau der Notwasserleitung «Tschoppert bis Wolftürli» (Kostenanteil Wallbach: CHF 467'350).

9. Kreditgenehmigung im Betrag von CHF 210’000.- für die Ersatzbeschaffung des Gemeindewerkfahrzeugs.

Gegen diese Beschlüsse können ein Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen das Referendum ergreifen und damit eine Urnenabstimmung erwirken. Massgebend ist die Anzahl der Stimmberechtigten am Tag der Einreichung des Referendumsbegehrens. Die Referendumsfrist läuft am 27.12.2024 ab. Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die Politischen Rechte).

Im Weiteren hat die Gemeindeversammlung Frau Bertschi Gabriele das Gemeindebürgerrecht von Wallbach AG zugesichert. Gegen diese Zusicherung ist das Referendum nicht möglich.

Gemeinderat
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