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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir bei der Abmeldung Ihren Ausländerausweis.

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau und weitere Kantone haben sich am Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Welche meldepflichtigen Personen von der neunen elektronischen Meldung profitieren können und welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen, ist unter folgendem Link https://ag.eumzug.swiss zu finden.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerdienste: 061 865 90 90.

Preis

gratis

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