BaupublikationBauherr und Grundeigentümer: Projektverfasser: Bauvorhaben: Lage:
Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung eingesehen werden. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und für Einwendungen legitimiert ist, kann bis am 10. Juli 2020 gegen das Baugesuch beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Bauverwaltung Datum der Neuigkeit 10. Juni 2020
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