BaupublikationBauherr und Grundeigentümer: Projektverfasser: Bauvorhaben: Lage:
Die Gesuchsunterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann und für Einwendungen legitimiert ist, kann bis am 19.6.2020 gegen das Baugesuch beim Gemeinderat, Zentrumstrasse 11, 4323 Wallbach, schriftlich Einwendung erheben. Allfällige Einwendungen hätten einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer die Baugesuchsakten auf der Gemeindeverwaltung einsehen möchte wird gebeten, vorgängig mit der Bauverwaltung (061 865 90 90) einen Termin zu vereinbaren. Wir stellen auf Anfrage die Baugesuchsunterlagen auch digital zur Verfügung. Bauverwaltung Datum der Neuigkeit 20. Mai 2020
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