Feuerverbot im Wald und am WaldrandKanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Freitag, 17. April 2020, eine erneute Lagebeurteilung der Brandgefahr im Freien vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid sind die gegenüber der letzten Beurteilung verschärfte Trockenheitssituation und die Wetterprognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die stark ausgetrocknete Laubschicht im Wald erhöht die Gefahr zusätzlich. Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" gilt bis auf weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Die Gemeinden können zudem zusätzliche, verschärfte Verbote • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungs-gebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen und so weiter) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Es gilt weiterhin: möglichst zu Hause bleiben Aufgrund des schönen Wetters und der milden Temperaturen halten sich viele Menschen in der Natur auf. Doch auch jetzt bleibt die Empfehlung des Regierungsrats bestehen, zu Hause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten. Ausserdem gelten auch die bisherigen von Bund und Kantonen festgelegten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus weiterhin und sind strikte zu befolgen: Hygiene- und Abstandsregeln einhalten sowie keine Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum. Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren. Dokument Merkblatt_Gefahrenstufe_4_002.pdf (pdf, 257.8 kB) Datum der Neuigkeit 17. Apr. 2020
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