Vorsicht beim Feuern im Freien03.08.2020 Der Kantonale Führungsstab senkt die Gefahrenstufe auf Stufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr". Siehe nachstehende Medienmitteilung.
28.07.2020 Grosse Waldbrandgefahr: Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben ab Dienstag, 28. Juli 2020, ab 16.00 Uhr die Gefahrenstufe auf 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr) erhöht und ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern (bis 50 m) erlassen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Auch ausserhalb der Wälder wird die Bevölkerung angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:
1.-August-Feuerwerk ist mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt. Für Wallbach bedeutet dies, dass Feuerwerke rheinabwärts ab Mitte Rote Gasse, Bündtenweg, Heidigrabenweg, Birkenstrasse und Katzenstieg, alter Forstweg, Rebacker und im Wohngebiet Unter der Halde bis zur Stelli verboten sind. Ebenso im Abstand von 200 m entlang den Waldrändern Finstergässli, Chislig und Chisholz. Im nachfolgenden Situationsplan sind der 200 m-Abstand in etwa eingezeichnet. Die Bevölkerung wird gebeten, die Feuer- und Feuerwerksverbote einzuhalten. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Gemeinderat Wallbach
Datum der Neuigkeit 3. Aug. 2020
|